Der DVGW fördert das Gas- und Wasserfach in allen technisch-wissenschaftlichen Belangen. In seiner Arbeit konzentriert sich der Verein insbesondere auf die Themen Sicherheit, Hygiene, Umwelt- und Verbraucherschutz. Mit der Entwicklung seiner technischen Regeln ermöglicht der DVGW die technische Selbstverwaltung der Gas- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Hierdurch gewährleistet er eine sichere Gas- und Wasserversorgung nach international höchsten Standards. Der im Jahr 1859 gegründete Verein hat rund 14.000 Mitglieder. Hierbei agiert der DVGW wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral
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Die Anwendung der hier veröffentlichten Nachrichtentypen zur Transportabwicklung und zum Bilanzkreismanagement ergibt sich aus der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 31. Juli 2008 und den auf Basis dieser Vereinbarung erarbeiteten Prozessleitfäden.
Durch den „Beschluss zum Grundmodell der Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im deutschen Gasmarkt“ (GABi Gas) der Bundesnetzagentur vom 28. Mai 2008 wird ein neues Regime beim Gasnetzzugang festgelegt, dass zum 01. Oktober 2008 in Kraft treten soll.
Der DVGW Projektkreis Datenaustausch hat Nachrichtentypen zum Bilanzkreismanagement entsprechend der im Leitfaden für die „Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas“ auf Basis von vorhandenen EDIFACT-Datenformaten aus dem EDIG@S-Subset entwickelt.
Eine Übersicht über die veröffentlichten Nachrichtentypen und deren Anwendung im elektronischen Datenaustausch für die jeweiligen Prozesschritte finden Sie in der Übersicht "EDIFACT-Nachrichten zum elektronischen Datenaustausch".
Im Rahmen des Datenaustausches sind Nachrichtentypen in der jeweils gültigen Fassung von den Marktbeteiligten anzuwenden. Diese sind in einem nummerierten Paket zusammengefasst, welches beim DVGW als aktuelles Paket veröffentlicht ist.
Die Nummerierung von Paketen erfolgt aufsteigend. Jedes Paket besitzt einen Gültigkeitsbeginn (entspricht der Implementierungsfrist) und ist innerhalb des Zeitraums bis zum Gültigkeitsbeginn des nächsten Pakets als aktuell zu betrachten. Existiert kein weiteres höher nummeriertes (zukünftiges) Paket, so ist das Paket zunächst unbefristet aktuell.
Neben den Angaben zur Versions- und Release-Nummer der jeweiligen gültigen Nachrichtentypen beinhaltet ein Paket des weiteren Informationen über
und
Standardmäßig wird der Gültigkeitsbeginn neuer innerhalb des Verabschiedungs-zeitraums erstellter Pakete auf die nächste Implementierungsfrist gelegt (Abweichungen sind zulässig). Pro Jahr sind zwei Implementierungsfristen vorgesehen:
Die Verabschiedungszeiträume betragen ein halbes Jahr und enden jeweils zum Zeitpunkt der vorgenannten standardmäßigen Implementierungsfrist. Folglich ergibt sich als Implementierungszeitraum in der Regel mindestens ein halbes Jahr.
Zur Beteiligung der Marktteilnehmer werden die neuen Nachrichtentypen und/oder die vorgeschlagene Änderungen an bereits vorhandenen Nachrichtentypen ca. 8 Wochen vor der vorgesehenen Verabschiedung alsEntwurf veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Jeder Marktteilnehmer hat die Gelegenheit, sich auf der genannten Homepage für einen Newsletter registrieren zu lassen. Über neu veröffentlichte Entwürfe wird über diesen Newsletter informiert. Vier Wochen nach der Veröffentlichung des Entwurfs werden die eingegangenen Stellungnahmen in einem öffentlichen Konsultationsgespräch beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Beratung wird die Schlussfassung erstellt.
Die Fassung eines Nachrichtentyps wird unter einer Versions- und Release-Nummer (z.B. ALOCAT 5.0 = Versionsnummer 5, Release-Nummer 0) geführt. Die Klassifizierung einer Fassungsänderung führt zur Erhöhung einer dieser beiden Nummern. Die Release-Nummer wird nur geändert, falls es sich ausschließlich um redaktionelle Änderungen handelt, wie z.B. der redaktionelle Änderung der Dokumentation. Strukturelle Änderungen, insbesondere
führen zu einer Erhöhung der Versionsnummer.
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